Eine wasserrechtliche Bohranzeige bei einem Bauvorhaben muss vom Auftragnehmer eingereicht werden. Sie ist keine Genehmigung, die vom Auftraggeber nach Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) herbeizuführen ist, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 10 U 1689/12 vom ...
Wasserrechtliche Bohranzeige vom Auftragnehmer einzureichen
OLG Dresden: Unternehmen verschuldete verzögerten Baubeginn selbst
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