Eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung nach § 26 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) gilt grundsätzlich unabhängig von einem Gewässerbenutzungsrecht und kann eine Erlaubnis oder Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ersetzen. Da sich die Rechtsnachfolge in ein Gewässerbenutzungsrecht (§ 8 Abs. 4 WHG, ...
Wasserrechtliche Genehmigung kann Erlaubnis zur Gewässerbenutzung nicht ersetzen
OVG Sachsen weist Beschwerde eines Wasserkraftanlagenbetreibers zurück
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