Eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung nach § 26 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) gilt grundsätzlich unabhängig von einem Gewässerbenutzungsrecht und kann eine Erlaubnis oder Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ersetzen. Da sich die Rechtsnachfolge in ein Gewässerbenutzungsrecht (§ 8 Abs. 4 WHG, ...
Wasserrechtliche Genehmigung kann Erlaubnis zur Gewässerbenutzung nicht ersetzen
OVG Sachsen weist Beschwerde eines Wasserkraftanlagenbetreibers zurück
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -