Wasserrechtliche Plangenehmigung muss in WHG-Schutzkonzept einzuordnen sein

Gewässerausbau bedarf Plangenehmigung auf Tatsachengrundlage

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Eine wasserrechtliche Plangenehmigung, die auf einer nicht hinreichend ermittelnden Tatsachengrundlage erteilt wurde, so dass eine Einordnung in das gestufte Schutzkonzept des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nicht möglich ist, ist aufzuheben. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Bremen in einem Urteil ...

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