Nach einer wesentlichen Änderung der Gewässerbenutzung kann das wasserrechtliche Altrecht des Betreibers widerrufen werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor (Aktenzeichen: AN 9 K 16.02072 vom 10.01.2018), das damit den Widerruf des Altrechts nach der Beseitigung eines Mühlrades und ...
Wasserrechtliches Altrecht gilt nur für ursprüngliche Gewässerbenutzung
Einbau einer Francis-Turbine wesentliche Änderung der Benutzungsanlage
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