Wasserrohrbruch muss für betreffende Wohnung nachgewiesen werden

Zählerstand kann laut VG sonst nicht rechtlich in Zweifel gezogen werden

Ein abgelesener Zählerstand kann nicht rechtlich erheblich in Zweifel gezogen werden durch die bloße Behauptung eines Wasserrohrbruchs, ohne diesen für die betreffende Wohnung nachzuweisen. Diesen Leitsatz hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG Schleswig-Holstein) einem Beschluss vorangestellt....

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