Ein Wasserschutzgebiet kann auch im Interesse der künftigen Wasserversorgung geschützt werden. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil getroffen (Aktenzeichen: 1 C 10840/19 vom 29.09.2020). Dabei genüge die auf Tatsachen gestützte Prognose, dass sich in dem fraglichen ...
Wasserschutzgebiete sind auch im Interesse der künftigen Wasserversorgung zu erhalten
OVG: Trinkwasser-Gefährdungen vorsorglich ausschließen
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