Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung können als Aufgaben des Wirkungskreises einer Gemeinde Gegenstand eines Bürgerentscheides sein, auch wenn diese Aufgaben an ein Stadtwerk übertragen worden sind. Dies geht aus einem Urteil hervor (AZ 4 B 11.221 vom 21.03.2012), mit dem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ...
Wasserver- und Abwasserentsorgung können Gegenstand eines Bürgerentscheides sein
VGH Bayern: Einfluss auf Entscheidungen von Stadtwerken möglich
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