Wasserverband muss Anlagen unterhalten, wenn sie Gewässerbestandteile sind

Urteil des VG Greifswald zu Gewässerunterhaltungskosten

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Wenn Anlagen wie Dämme oder Wehre Bestandteile eines Gewässers sind und der Unterhaltung des Gewässers dienen, muss der zuständige Wasser- und Bodenverband die Unterhaltungslast tragen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald hervor, das aktuell veröffentlicht wurde (Az.: 3 A 1224/14 vom ...

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