Die durch die Landeshauptstadt Wiesbaden Anfang 2024 eingeführte Wasserver-brauchsteuer ist rechtswidrig – das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gestern mit einem Urteil entschieden (Aktenzeichen: 5 A 1027/25 vom 15.04.2026), dessen schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt.
Im Dezember 2023 hatte die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden eine Wasserverbrauchsteuersatzung beschlossen, nach der für jeden verbrauchten Kubikmeter Trinkwasser 0,90 Euro Steuern anfallen, führt der VGH in einer Mitteilung aus. Die Steuer sei unter anderem mit der Zielsetzung eingeführt worden, den kommunalen Haushalt zu finanzieren und die Wasserverbraucher zu einem ressourcenschonenden Umgang mit Wasser anzuhalten.
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