Wasserverluste müssen nachgewiesen werden

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Werden Wasserverluste als Argument einer Klage gegen einen Gebührenbescheid ins Feld geführt, müssen sie nachgewiesen werden. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln in einem Urteil getroffen, mit dem es die Klage des Nutzers eines Nießbrauchs gegen einen Abwassergebührenbescheid zurückgewiesen ...

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