Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Landshut befasst sich mit dem Wettbewerbsverhältnis von Leitungswasser und Mineralwasser. Das Gericht hat am 14. April 2021 entschieden, dass ein Wasserversorger Leitungswasser nicht weiter als gesund bewerben darf (Aktenzeichen 1 HK O 2132/20). Im Besonderen ging es dabei um die ...
Wasserversorger darf Leitungswasser nicht weiter als gesund bewerben
Urteil des Landgerichts Landshut vom 14. April 2021
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