polstellung und seiner Tätigkeit im Bereich der Daseinsvorsorge einen Versorgungsvertrag nur aus einem wichtigen Grund kündigen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil bekräftigt, mit dem es einen Wasserversorger dazu verurteilt hat, die Pflicht zur Wasserversorgung eines Grundstücks auch zukünftig ...
Wasserversorger darf Versorgungsvertrag nur aus wichtigem Grund kündigen
OLG Koblenz differenziert zwischen Versorgungsleitung und Hausanschluss
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -