Wasserversorger darf Versorgungsvertrag nur aus wichtigem Grund kündigen

OLG Koblenz differenziert zwischen Versorgungsleitung und Hausanschluss

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polstellung und seiner Tätigkeit im Bereich der Daseinsvorsorge einen Versorgungsvertrag nur aus einem wichtigen Grund kündigen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil bekräftigt, mit dem es einen Wasserversorger dazu verurteilt hat, die Pflicht zur Wasserversorgung eines Grundstücks auch zukünftig ...

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