Eine Verwaltungsvollstreckung zum Grundwasserschutz auf einem Betriebsgelände kann nicht angeordnet werden, solange der Antrag für die entsprechenden Maßnahmen zwar gestellt, aber noch nicht genehmigt worden ist. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hervor (Az.: 2 A 449/13 vom ...
Wasserwirtschaftliche Anordnungen sind erst nach ihrer Genehmigung zu vollstrecken
OVG Saarlouis: Unternehmen auf Zulassungsentscheidung angewiesen
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