Ein Wasserzähler ist beim Anzeigen eines Verbrauchs, über dessen ungewöhnliche Höhe Zweifel angebracht sind, einer Befundprüfung zu unterziehen. Andernfalls kann der Bescheid des Wasserversorgers über den hohen Verbrauch rechtswidrig sein. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) ...
Wasserzähler ist bei ungewöhnlich hohem Verbrauch Befundprüfung zu unterziehen
Urteil: Bescheid über Wasser- und Schmutzwassergebühren rechtswidrig
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