Auch wenn Abwasser- und Wasserzweckverband die Kosten für einen Anschluss von einem einzelnen Wohnungseigentümer verlangt, handelt es sich bei dem entsprechenden Bescheid um eine gemeinschaftsbezogene Pflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Diese Abgabenschuld ist von den Wohnungseigentümern als ...
WEG muss Forderung des Ver- und Abwasserentsorgers begleichen
BGH: Bei Bescheid handelt es sich um gemeinschaftsbezogene Pflicht
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