Der besonderen Bedeutung des Trinkwassers als Grundlage von Ernährung und Hygiene ist Rechnung zu tragen. Insofern kann die zuständige Behörde auch bereits in einem Verdachtsfall mit Bezug zur Reinheit des Trinkwassers handeln. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hervor (Aktenzeichen: 7 K ...
Wegen der Bedeutung der Wasserversorgung kann Behörde bereits bei Verdacht handeln
VG Köln: Mit WHG soll bereits der abstrakten Gefahr begegnet werden
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