Hat ein Eigentümer wegen der von dem Bauunternehmen getragenen Erschließungskosten einen erhöhten Kaufpreis für ein Grundstück bezahlt, steht das einer Beitragserhebung für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht entgegen. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ...
Wegen Erschließung erhöhter Kaufpreis steht Beitragserhebung nicht entgegen
Privatrechtliche Vereinbarung für Zweckverband nicht maßgeblich
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