Ein Wasser- und Bodenverband, der wegen Verfahrensfehlern bei der Gründung rechtlich nicht existiert, kann keine Beiträge erheben. Diese Auffassung des VGH Hessen hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, das die Beschwerde des Wasser- und Bodenverbandes Lahn-Dill gegen die Nichtzulassung der Revision in einem ...
Wegen Verfahrensfehlern nicht existenter Wasserverband kann keine Beiträge erheben
Bundesverwaltungsgericht: Verbandsgebiet muss hinreichend bestimmt sein
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