Wenn eine Gemeinde zum Unterhalt eines Gewässers verpflichtet ist, muss sie ihrer Verpflichtung auch nachkommen. Dies ist im bayerischen Wassergesetz (BayWG) so festgelegt. Auf diesen Zusammenhang hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem aktuellen Beschluss hingewiesen (Az.: 8 ZB 16.788 vom 05.02.2018). Im ...
Wenn Damm Teil des Gewässers ist, muss Gemeinde für Sanierung aufkommen
Beschluss des VGH München zur Unterhaltungspflicht
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