Der Eigentümer eines Altlasten-Grundstücks muss nicht für die Kosten der Grundwassersanierung aufkommen, wenn er die Verunreinigung nicht selbst verursacht hat. So urteilte aktuell das Verwaltungsgericht Ansbach und beendete somit – vorläufig – einen jahrelangen Rechtsstreit (Aktenzeichen: AN 9 K 18.00612 vom ...
Wer muss für die Kosten für die Sanierung einer Altlast aufkommen?
Grundwasser durch Chemikalien aus chemischen Reinigung belastet
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