Nachdem im vergangenen Jahr die von der Stadt Wiesbaden beschlossene Wasserverbrauchssteuer von der Kommunalaufsicht des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) gestoppt worden war, hat das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden jetzt einer Klage der Landeshauptstadt stattgegeben. Die Kommunalaufsicht hatte den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2023 aufgehoben, mit der diese den Weg für die Einführung einer Wasserverbrauchsteuer freigemacht hatte.
Gemäß der Wasserverbrauchsteuersatzung fallen auf jeden verbrauchten Kubikmeter Trinkwasser 0,90 Euro Steuer an, die von den lokalen Wasserversorgungsunternehmen bei den einzelnen Wasserabnehmern nach dem jeweiligen Zählerstand zusammen mit den Gebühren und Entgelten zu erheben und an die Stadt abzuführen sind.
Zweck der Steuer ist neben der Finanzierung des kommunalen Haushalts die Schaffung von Anreizen zum sparsamen Umgang mit Wasser. In Wiesbaden selbst führe die Trockenheit, so die klagende Stadt, zu spür- und messbaren negativen Veränderungen der lokalen Ökosysteme. In den vergangenen fünf Jahren habe die Landeshauptstadt in den Sommermonaten die Wasserentnahme aus Bächen und Seen untersagen müssen. Die Wasserverbrauchsteuer sei ein gezielter Anreiz für einen sorgsamen Umgang mit der Ressource Wasser und für einen aktiven Klimaschutz und zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels notwendig. Erfahren Sie mehr zu den Ausführungen des VG und zu den Reaktionen auf das Urteil......
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