Die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, für die ein Wasserverband Beiträge erhebt, müssen für die Betragspflichtigen keinen greifbaren wirtschaftlichen Nutzen haben. Diese Feststellung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss getroffen, mit dem er die Klage eines Grundstückseigentümers gegen ...
Wirtschaftlicher Nutzen keine Voraussetzung für Beitrag
VGH Bayern
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