Wo und wie ein Kanal verlegt wird, liegt im planerischen Ermessen der Gemeinde

Entwässerung an geänderte gesetzliche Anforderungen anzupassen

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Die Entscheidung, wo und wie ein öffentlicher Abwasserkanal verlegt wird, liegt im planerischen Ermessen der Gemeinde. Der einzelne Grundstückseigentümer kann darauf keinen Einfluss nehmen, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis (Az.: 3 K 194/12 vom 19.10.2012). Das Urteil ...

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