Wohngebäude am Mühlbach keine Gefahr für Gewässer

BayVGH

|
|

Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ist der Betreiber eines Wasserkraftwerks mit der Absicht gescheitert, den Bau eines Wohngebäudes am Mühlbach zu verhindern. Die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass die Errichtung der Reihenhausanlage zu keinen schädlichen Gewässerveränderungen führe, ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -