Die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH (wvr) hat betont, dass sie nicht, wie in EUWID 35.2018 berichtet, im Rechtsstreit mit einem Mainzer Kunden liege. Die Klage und das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichtes (OLG) Koblenz (Aktenzeichen: U311/17.Kart vom 22. August 2018) richte sich ausschließlich ...
wvr: Nur Preise der Stadtwerke Mainz als überhöht eingestuft
Urteil zu Mainzer Wasserpreisen
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