Zeitliche Obergrenze für Abgabenerhebung stellt auf abzugeltenden Vorteil ab

Beitragspflicht frühestens mit Inkrafttreten von rechtswirksamer Satzung

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Die zeitliche Obergrenze für die Abgabenerhebung stellt auf den Zeitpunkt ab, in dem der Bürger den abzugeltenden Vorteil erlangt hat. Vom rechtlichen Entstehen der Abgabenschuld in beitragssatzungsmäßigem Sinne ist sie losgelöst, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus, mit dem die ...

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