Kann ein Unternehmen Störungen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht innerhalb eines in der Vergabebekanntmachung festgesetzten Zeitrahmens beheben, kann es im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Diese Feststellung hat das Oberlandesgericht München in einem Beschluss getroffen (Az.: Verg 3/13 vom ...
Zeitvorgabe für Entstörungsdienst ist Kriterium bei Vergabe der Wasserversorgung
Kein neues Vergabeverfahren wegen Notwendigkeit EU-weiter Ausschreibung
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