Zwangsverwalter bleibt Aktivbeteiligter in Verfahren um Niederschlagswassergebühren

Kläger trägt Kosten für Verfahren um Benutzungsgebührenrecht

|
|

In einem Streit um Niederschlagswassergebühren bleibt der klagende Zwangsverwalter auch nach dem Ende der Zwangsverwaltung Aktivbeteiligter. So hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in einem Urteil entscheiden, mit dem es die Klage gegen den Gebührenbescheid einer Gemeinde abgewiesen und dem ehemaligen ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -