In einem Streit um Niederschlagswassergebühren bleibt der klagende Zwangsverwalter auch nach dem Ende der Zwangsverwaltung Aktivbeteiligter. So hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in einem Urteil entscheiden, mit dem es die Klage gegen den Gebührenbescheid einer Gemeinde abgewiesen und dem ehemaligen ...
Zwangsverwalter bleibt Aktivbeteiligter in Verfahren um Niederschlagswassergebühren
Kläger trägt Kosten für Verfahren um Benutzungsgebührenrecht
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