Abgaben für Kanäle dürfen nicht unbegrenzt lange im Nachhinein erhoben werden

Bundesverfassungsgericht betont Grundsatz der Rechtssicherheit

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Öffentliche Abgaben, etwa für Abwasserkanäle, dürfen nicht zeitlich unbegrenzt im Nachhinein festgesetzt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Anfang April veröffentlichten Beschluss entschieden. Der Gesetzgeber müsse vielmehr für einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der ...

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