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Die Bundesregierung soll die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen gesetzlich verbieten und die erforderlichen Änderungen im Bundes- und EU-Recht auf den Weg bringen. Dies hat Bayern am vergangenen Freitag im Bundesrat beantragt. Der Antrag Bayerns wurde in der Sitzung des Bundesrates ...

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