“Das Recht der Kommunen, die Trinkwasserversorgung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge zu organisieren, ist nicht antastbar“. Dies sei eine der wesentlichen Prämissen des Bundeswirtschaftsministeriums bei der Liberalisierung des Wassermarktes, betonte Friedhelm Marx, Leiter der Unterabteilung Wettbewerbs- und ...
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