AöW: Gewässerschutz muss oberste Priorität in Düngemittelverordnung haben

Abstimmung der DüMV mit Klärschlammverordnung notwendig

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Dem Gewässerschutz muss bei der Neufassung der Düngemittelverordnung die oberste Priorität eingeräumt werden, um die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie einhalten zu können. Zudem muss die Düngemittelverordnung eng mit der Klärschlammverordnung abgestimmt werden. Alternativ können auch die Regelungen der ...

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