In Brandenburg gibt es eine neue Richtlinie für die Unterhaltung von Fließgewässern. Sie gilt für die oberirdischen Landesgewässer I. und II. Ordnung, beschränkt auf die Fließgewässer. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewässerunterhaltung gelten hingegen sowohl für die stehenden und die fließenden ...
Aus den Ländern: Brandenburg: Neue Richtlinie Unterhaltung von Fließgewässern
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