Aus den Ländern: NLWKN: Trockenfallende Gewässer benötigen keine Gewässerrandstreifen

|
|

Gewässer, die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind, sind in Niedersachsen von den Regelungen zur Einrichtung von Gewässerrandstreifen ausgenommen. Darauf hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Mitte August hingewiesen. Flüsse, ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -