Gewässer, die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind, sind in Niedersachsen von den Regelungen zur Einrichtung von Gewässerrandstreifen ausgenommen. Darauf hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Mitte August hingewiesen. Flüsse, ...
Aus den Ländern: NLWKN: Trockenfallende Gewässer benötigen keine Gewässerrandstreifen
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