Der BDE hat den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) grundsätzlich begrüßt. Damit würden Befürchtungen der Branche ausgeräumt, dass feste Abfallgemische generell als „allgemein wassergefährdend“ eingestuft werden könnten, heißt es in einer Mitteilung des BDE vom Donnerstag. Dies hätte dem Verband zufolge bedeutet, dass ein Großteil der betroffenen Unternehmen erhebliche bauliche Anpassungen an Ihren Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen hätten vornehmen müssen.
„Wären die Anlagen zur Aufbereitung von Papier, Glas und Kunststoffen unter die künftigen Anforderungen der Verordnung gefallen, hätte dies teils Existenz gefährdende Erfüllungspflichten für die Unternehmen zur Folge gehabt. Der vorliegende Entwurf greift diese Befürchtungen auf, indem er diesen Generalverdacht ausräumt.“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth. Als nicht wassergefährdend gelten feste Gemische insbesondere dann, wenn auf Grund ihrer Herkunft oder Zusammensetzung davon auszugehen ist, dass sie nicht geeignet sind, die Wasserbeschaffenheit nachteilig zu verändern. Demnach fielen beispielsweise Anlagen, die darauf ausgelegt sind, mit Glas, Papier, Verpackungskunststoffen oder Boden umzugehen, dann nicht unter die Verordnung, wenn es keinen Hinweis darauf gibt, dass das feste Gemisch zu einer Verunreinigung des Bodens oder Grundwassers führen kann.
Leider werde erst in der Begründung zum Verordnungstext deutlich, welche festen Gemische der Verordnungsgeber in dem Zusammenhang als nicht wassergefährdend versteht, kritisierte Peter Kurth. Eine solche Konkretisierung sollte bereits in der Verordnung selbst stattfinden. Nur so könnten Unsicherheiten beim Vollzug und Differenzen bei der Auslegung in der Praxis vermieden werden.