Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat einen Vorschlag des Verhandlungsführers und Berichterstatters des Europäischen Parlaments für die Konzessionsrichtlinie, Philippe Juvin, für eine weitreichende Ausnahme vom Anwendungsbereich der Richtlinie für die Vergabe von Wasserkonzessionen an kommunale Unternehmen kritisiert.
Juvin habe in den Trilogverhandlungen zwischen Kommission, rat und Parlament zur Neufassung der Vergaberichtlinien und einer neuen Konzessionsrichtline am 6. Mai eine Ausnahmeregelung für die Vergabe von Wasserkonzessionen an kommunale Unternehmen vorgeschlagen, die nahezu vollständig der Regelung entspreche, die Binnenmarktkommissar Michel Barnier Ende Februar in die Diskussion eingebracht hatte, heißt es in einer Mitteilung des BDE vom heutigen Tag. Der Verband ruft nach eigenen Angaben insbesondere den Rat und die Schattenberichterstatter des Europäischen Parlaments auf, den Vorschlag abzulehnen.
Die von ihm vorgeschlagenen Voraussetzungen für die Ausnahmen würde von der überwiegenden Mehrheit der Stadtwerke, die in den Kommunen für die Wasser- und Abwasserentsorgung zuständig sind, erfüllt werden. Damit wären „Wasserdienstleistungen der Transparenz entzogen“, schreibt der BDE.