BDEW begrüßt Initiative von NRW und Schleswig-Holstein zum Düngerecht

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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat die Gesetzesinitiative von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen zur Begrenzung der Nährstoffmenge für alle organischen Düngemittel begrüßt.

Die Anträge, die die beiden Bundesländer zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dünge-Gesetzes und zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Dünge-Verordnung in den Bundesrat eingebracht haben, sind am Freitag vom Plenum der Länderkammer in die Ausschüsse verwiesen worden. Angesichts der in landwirtschaftlichen Veredlungsregionen lokal teilweise stark angestiegenen Nitratgehalte im Grundwasser sei aus Sicht der Wasserwirtschaft die von den beiden Bundesländern vorgeschlagene Regelung zur Begrenzung der Nährstoffmenge für alle organischen Düngemittel dringend erforderlich, teilte der BDEW mit.

So zeige die Nitratauswertung von 2011 für Niedersachsen bei 28 Prozent der Messstellen Nitratkonzentrationen im Grundwasser über dem in der Europäischen Union und in Deutschland zulässigen Grundwassergrenzwert. Nur durch aufwändige Maßnahmen der Wasserversorger bei der Trinkwasser-Gewinnung und Aufbereitung könnten in diesen Regionen die Trinkwasser-Grenzwerte eingehalten werden, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, am Freitag. Die Düngeverordnung und das Düngegesetz müssten endlich dem wissenschaftlichen Kenntnistand angepasst werden, um zusätzliche Anreicherungen von Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu vermeiden.

Die EU-Nitratrichtlinie müsse endlich vollständig in das landwirtschaftliche Fachrecht umgesetzt werden, fordert der BDEW. Nur so könne es gelingen, auch die Vorgaben der EU-Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) zum Grundwasserschutz einzuhalten.

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