Eine Stadt kann keine Kanalanschlussbeiträge erheben, wenn sie die Abwasserbeseitigung an einen privaten Dritten übertragen hat, der auch die Herstellungskosten für die Abwasseranlage trägt. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor (Az.: 15 A 699/06 vom ...
Bei Anschlussbeiträgen muss Stadt Kosten für Abwasseranlage tragen
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