Nicht jeder für einen Grundstückseigentümer nachteiligen Auswirkung einer Hochwasserschutzmaßnahme muss durch eine entsprechende Schutzvorkehrung entgegengewirkt werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hervor (14 K 2172/07 vom 23.09.2008). Als Voraussetzung für die Anordnung einer ...
Bei Hochwasserschutzmaßnahmen können Nachteile zumutbar sein
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -