Bei Hochwasserschutzmaßnahmen können Nachteile zumutbar sein

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Nicht jeder für einen Grundstückseigentümer nachteiligen Auswirkung einer Hochwasserschutzmaßnahme muss durch eine entsprechende Schutzvorkehrung entgegengewirkt werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hervor (14 K 2172/07 vom 23.09.2008). Als Voraussetzung für die Anordnung einer ...

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