Bei Schlammverwertung sind künftig Hygieneaspekte stärker zu beachten

EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 31.03.2009

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Der – derzeit laufenden – Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) wird in einem nächsten Schritt die genaue Abgrenzung des Düngemittelrechts vom Abfallrecht folgen. Derzeit wird der Entwurf der Klärschlammnovelle mit Beteiligten wie den Trägern der Qualitätssicherung und den Vollzugsbehörden ...

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