Der – derzeit laufenden – Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) wird in einem nächsten Schritt die genaue Abgrenzung des Düngemittelrechts vom Abfallrecht folgen. Derzeit wird der Entwurf der Klärschlammnovelle mit Beteiligten wie den Trägern der Qualitätssicherung und den Vollzugsbehörden ...
Bei Schlammverwertung sind künftig Hygieneaspekte stärker zu beachten
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 31.03.2009
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -