Gütliche Einigung im Jahr 2003 / Frühere Nutzung als Rieselfeld Berlin bekommt vom Land Brandenburg keinen Schadensersatz für die Sanierung eines zweieinhalb ha großen Grundstückes, auf dem in der Vergangenheit bis zu 5.000 t Klärschlamm abgelagert worden waren. Das Landgericht Potsdam lehnte Ende Juli eine ...
Berlin: Kein Schadensersatz für unsaniertes Klärschlammfeld
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