BGH: Gemeinde als Mitinhaber bei Unfällen in Kanalisation haftbar

EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 17.06.2008

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Eine Gemeinde bleibt Mitinhaberin der Abwasserkanalisation, auch wenn sie die Abwasserbeseitigungspflicht privatrechtlich auf einen Dritten übertragen hat. Damit ist sie auch für durch Anlagen der Abwasserbeseitigung entstandene Unfälle haftbar zu machen. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) ...

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