Eine Gemeinde bleibt Mitinhaberin der Abwasserkanalisation, auch wenn sie die Abwasserbeseitigungspflicht privatrechtlich auf einen Dritten übertragen hat. Damit ist sie auch für durch Anlagen der Abwasserbeseitigung entstandene Unfälle haftbar zu machen. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) ...
BGH: Gemeinde als Mitinhaber bei Unfällen in Kanalisation haftbar
EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 17.06.2008
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -