Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Trinkwasser auf der Grundlage eines Anschluss- und Benutzungszwangs und einer Gebührensatzung liefert, ist Unternehmen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und deshalb zur Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet. Mit ...
BGH: Wasserversorger zur Auskunft gegenüber dem Kartellamt verpflichtet
„Behörden benötigen Informationen über Erlöse gleichartiger Unternehmen“
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