Im Fall einer rechtswidrigen Auftragsvergabe reichen nationale Regelungen über Schadensersatzansprüche nicht aus. Jeder Bieter müsse die Möglichkeit haben, die Erteilung des Zuschlages anzufechten. Die nationalen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Auftritte müssten ein dementsprechendes Nachprüfungsverfahren ...
Bieter müssen Vergabe anfechten können
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