BUND kritisiert Entwurf zur Beschleunigung von Verfahren vor Verwaltungsgerichten

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich kritisiert. Es beschneide den Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger in Umweltbelangen und beschränke so die Chance, Fehler der Verwaltung aufzudecken und ohne Schaden für die Umwelt zu korrigieren, erklärte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. Damit könnten in Zukunft bei großen Bauvorhaben noch leichter Maßnahmen vollzogen werden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten. Die FDP, die den Gesetzentwurf maßgeblich eingebracht habe, fordere mit ihrem Vorstoß faktisch eine Schwächung der Bürgerrechte.

Das Bundesjustizministerium (BMJ) erklärte zum Gesetzentwurf, Ziel sei es, die Verfahrensdauer für besonders bedeutsame Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung weiter zu reduzieren, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen. Hierdurch sollen unter Wahrung der Rechte der Beteiligten entsprechende Vorhaben schneller umgesetzt werden können. Die Beschleunigung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren sei sowohl angesichts der angestrebten Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, einschließlich des erforderlichen Ausbaus der Stromnetze, als auch im Hinblick auf den Ausbau und die Erneuerung der verkehrlichen Infrastruktur dringlich. Sie sei erforderlich, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung innerhalb der dafür verbleibenden Zeit zu erreichen....

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