BVerwG bestätigt Haltung des OVG NRW zur Regenwasserentsorgung

|
|

Kommunen können nach Ermessen entscheiden Die Gemeinden haben das Recht, über die Art der Niederschlagswasserbeseitigung nach ihrem Ermessen zu entscheiden. Diese Auffassung des OVG Nordrhein-Westfalen wird nun auch von einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts gestützt (Az.: BVerwG 7 B 81.10 vom 24.11.2010). ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -