Kommunen können nach Ermessen entscheiden Die Gemeinden haben das Recht, über die Art der Niederschlagswasserbeseitigung nach ihrem Ermessen zu entscheiden. Diese Auffassung des OVG Nordrhein-Westfalen wird nun auch von einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts gestützt (Az.: BVerwG 7 B 81.10 vom 24.11.2010). ...
BVerwG bestätigt Haltung des OVG NRW zur Regenwasserentsorgung
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