Bei der Beitragsschuld für die Errichtung einer öffentlichen leitungsgebundenen Entwässerungsanlage kommt es auf den Beginn des Gesamtbauvorhabens an. Ausschlaggebend ist nicht der Zeitpunkt des Baubeginns auf einem bestimmten Grundstück. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus hervor ...
Bei Beitragsschuld kommt es auf Beginn des Bauvorhabens für Entwässerungsanlage an
Vorausleistung von 70 Prozent auf die Beitragsschuld zulässig
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