EU-Kommission: Vergabe von Wasserkraft-Genehmigung in Deutschland intransparent

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Die Europäische Kommission hat verschiedene Mitgliedsstaaten – darunter auch Deutschland – wegen Verstößen gegen EU-Rechte im Bereich Wasserkraft ermahnt. Es wurden nun Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das gab die Kommission am Donnerstag bekannt.

Die Kommission hat Deutschland wegen der Vergabe von Genehmigungen für Wasserkraftanlagen kritisiert. Es haben den Angaben zufolge keine transparenten und neutralen Auswahlverfahren stattgefunden. Aus diesem Grund habe die Kommission der Bundesregierung ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Auch Österreich, Frankreich, Polen, Portugal, Schweden und das Vereinigte Königreich erhielten ähnliche Schreiben. Die Mitgliedsstaaten sind dazu aufgefordert, dass öffentliche Aufträge im Bereich der Stromerzeugung aus Wasserkraft im Einklang mit dem EU-Recht vergeben und erneuert werden.

„Wir bauen eine Energieunion auf, um für eine sichere, erschwingliche und nachhaltige Energieversorgung für alle zu sorgen. Ein gut funktionierender Wasserkraftsektor spielt eine strategische Rolle bei der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix. Deshalb müssen wir für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sorgen und gewährleisten, dass Unternehmen in der gesamten EU Strom aus Wasserkraft zur Verfügung stellen können“, so Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU.

Die Kommission ist eigenen Angaben zufolge der Auffassung, dass der Rechtsrahmen und die Praxis in den Mitgliedstaaten, die Gegenstand dieser Vertragsverletzungsverfahren sind, nicht vollständig mit der Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG), den EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe), der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit (Artikel 49 und 56 AEUV) in Einklang stehen.

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