Die möglicherweise fehlerhafte Messung eines Wasserzählers bei einem besonders hohen Verbrauch kann im Eilverfahren nicht geklärt werden. Diese Auffassung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem unanfechtbaren Beschluss bekräftigt (Aktenzeichen: OVG 9 S 22.18 vom 17.01.2019). In dem behandelten ...
Extrem hoher Frischwasserverbrauch im Eilverfahren nicht zu klären
OVG zum Prüfungsrahmen des gerichtlichen Eilverfahrens
Ähnliche Artikel
© 2019 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.