Kanal muss in der Regel Grundstücksgrenze berühren

Beschluss des VG Gießen zum Thema leitungsgebundene Anlagen

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Leitungsgebundene Anlagen können nur dann tatsächlich in Anspruch genommen werden, wenn ein Grundstück nahe genug an einem betriebsfertigen öffentlichen Kanal liegt. Der Anschluss muss damit unter gewöhnlichen Umständen möglich sein, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen (Az.: 8 L ...

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